Teilnahmebedingungen
 

1. Vertragsbestandteil

Die im Anschluss angeführten Regeln werden bei Zustandekommen Bestandteil des Vertrags zwischen dem Teilnehmer eines Seminars und der ISSÖ GmbH (im Folgenden genannt ISSÖ).

2. Allgemeines

An Bildungsmaßnahmen der ISSÖ kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Die ISSÖ hat ihren Gerichtsstand in Graz.

3. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zu Seminaren kann schriftlich mit dem ISSÖ-Anmeldeformular abgeben werden oder auch über unsere Website www.shiatsu.at bzw. mit einem/r formlosen Schreiben/Email mit Name, Adresse, Telefonnummer, Kurstitel und -datum durchgeführt werden. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben. Sie erhalten von der ISSÖ eine Anmeldebestätigung, mit welcher der Vertrag zustande kommt. Eventuelle Hotel- oder Aufenthaltskosten sind vertraglich nicht enthalten. Sind alle Kursplätze vergeben, wird eine Warteliste angelegt. Sollten Plätze frei werden, berücksichtigen wir die Interessenten auf der Warteliste in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Diese werden ggf. kurzfristig telefonisch benachrichtigt.

4. Gebührenfälligkeit, Ausschluss

Erhebt die ISSÖ für die Veranstaltung Kursgebühren, wird ihre Zahlung gemäß den Angaben in der gesonderten Rechnung fällig. Die ISSÖ ist berechtigt, angemeldete Teilnehmer/innen, deren Kursgebühr nicht entrichtet ist, von der Teilnahme an Veranstaltungen der ISSÖ auszuschließen.

5. Rücktritt und Gebühren

Der angemeldete Teilnehmer hat das Recht, nach Abschluss des Vertrags ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis zu 4 Tagen vor Kursbeginn werden 30% der Kursgebühren fällig. Ab 3 Tagen vor Kursbeginn, bei Abbruch oder Nichterscheinen fallen die Kursgebühren in vollem Umfang an.

 
 

Bei Rücktritt aus Krankheitsgründen erhebt die ISSÖ nur eine Verwaltungspauschale von 10%, sofern eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Die ISSÖ kann den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen; in dem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kurskosten. Beendet die ISSÖ den Vertrag begründet, z.B. wenn der/die Teilnehmer/in den Kurs nicht ordnungsgemäß besucht, erfolgt keine Kostenrückerstattung.

6. Teilnahme/Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. In Behandlung befindliche Interessenten geben uns dies bitte bei Anmeldung bekannt. Anweisungen der Kursleiter/innen sind genauestens zu befolgen. Fühlt sich ein/e Teilnehmer/in nicht in der Lage, den Anordnungen zu folgen, ist dies unmittelbar dem Kursleiter zu melden.
Die Anwesenheit bei allen Kurs-/Übungseinheiten ist obligatorisch. Diploma, Abschlusszertifikate oder sonstige Teilnahmebestätigungen erhalten Teilnehmer/innen, die den jeweiligen Kurs ordnungsgemäß absolviert und die vorgeschriebene Prüfung erfolgreich abgelegt haben.

7. Veranstaltungsausfall

Die Durchführung der Fortbildungen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei ungenügender Beteiligung kann die ISSÖ die Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor Beginn absagen oder verschieben. Dies wird den Teilnehmern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. In diesem Fall rückstattet die ISSÖ die Teilnahmegebühren in voller Höhe. Durch Kursabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Seminarortes evtl. entstehende Aufwendungen können von der ISSÖ nicht ersetzt werden. Die ISSÖ behält sich das Recht vor, Ersatzdozenten mit gleicher Qualifikation einzusetzen.

8. Haftung

Die Teilnehmer/innen sind für ihr Verhalten inner- und außerhalb des Kurses und für ihre dortigen Erfahrungen selbst verantwortlich. Die ISSÖ übernimmt keine Haftung für mögliche von Teilnehmer/innen verursachte Schäden. Die Teilnehmer/innen willigen ausdrücklich in den Verzicht auf Geltendmachung jeglicher Ansprüche/Haftung gegen die ISSÖ ein.